Architektur

Consulting 

Abrechnung nach Infektionsschutzgesetz

Machen Sie Ihr SAP-System fit für die Abrechnung nach Infektionsschutzgesetz.

Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus machen die Behörden verstärkt von den im Infektionsschutzgesetz (IfSG) erforderlichen Schutzmaßnahmen Gebrauch.

Die Corona-Krise bedeutet auch für SAP-HCM-Systeme Änderungsaufwand. NUTZEN SIE UNSER IFSG PAKET FÜR € 2.990,-

Sebastian Manthei, All for One OSC GmbH

Anforderungen

FACHLICHE ANFORDERUNGEN QUARANTÄNE

  • Die betroffene Person hat Anspruch auf Entschädigung des Verdienstausfalls (Netto Arbeitsentgelt).
  • Die Entschädigung ist steuer-und beitragsfrei, keine Beiträge zur ZVK.
  • Sie unterliegt dem Progressionsvorbehalt und ist in der Zeile 15 der Lohnsteuerbescheinigung und im Lohnkonto auszuweisen.
  • Für den Zeitraum besteht die Versicherungspflicht in den gesetzlichen SV Sparten (KV, RV, AV, PV) fort.
  • SV Beiträge werden berechnet auf Basis des ausgefallenen laufenden SV Bruttos. Der Arbeitgeber trägt gemäß §57 IfSG die gesamten Beiträge. Arbeitnehmeranteile zu den SV Beiträgen entstehen nicht.
  • In den ersten 6 Wochen ist der Arbeitgeber für die Zahlung der Entschädigung und der SV Beiträge zuständig.
  • Die zuständige Behörde erstattet dem Arbeitgeber die Entschädigungszahlung und die SV Beiträge.
  • Ab der 7.Woche verringert sich der Anspruch. Die Zahlungen der Entschädigung und der SV Beiträge werden von der zuständigen Behörde durchgeführt.

FACHLICHE ANFORDERUNGEN BETREUUNG KIND

  • Ist relevant, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen geschlossen werden. Die Inan-spruchnahme ist nur möglich, wenn die Betreuungseinrichtung nicht ohnehin geschlossen wäre (z.B. aufgrund von Schulferien).
  • Grundsätzlich entsprechen die fachlichen Anforderungen denen der Quarantäne.
  • Die Entschädigung beträgt abweichend 67% des entstandenen Verdienstausfalls, für einen vollen Monat wird höchstens ein Betrag von 2.016,00€ gewährt.
  • Die SV Beiträge werden abweichend auf 80% des ausgefallenen SV Bruttos berechnet, d.h. Kappung auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze der SV Sparte und dann Reduzierung auf 80%.

Alle Informationen auf einen Blick

Infoblatt: Abrechnung nach Infektionsschutzgesetz

Jetzt herunterladen

Haben Sie Fragen?

Ihr persönlicher Ansprechpartner

sebastian_manthei_2316x1054
Sebastian Manthei Vertrieb
  • T:
Email schreiben